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Plötzlicher Förderstopp und Teillösung

Das größte branchenspezifische Medienecho des Monats folgte wohl auf die am 24. Januar 2022 veröffentlichte Meldung... Der Beitrag Plötzlicher Förderstopp und...




  • Die KFW schreibt zum sofortigen Antrags- und Zusagestopp auf ihrer Seite: „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.“ Entschieden habe dies der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Grund dafür sei die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen zudem noch einmal zusätzliche Dynamik erlangt habe. Die vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel seien ausgeschöpft, denn allein seit November 2021 seien bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.

    Die Meldung fand großes mediales Echo und erntete massive Kritik, da der KfW-Förderstopp zahlreiche Bauvorhaben betrifft. Am 01. Februar 2022 präsentierte die Bundesregierung daher eine erste Lösung. In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilten die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz; Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen mit, dass alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, noch genehmigt und finanziert werden sollen. Laut Pressemitteilung handelt es sich dabei um rund 24.000 Anträge. „Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen“, so die Regierung.

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