unternehmensmeldungen.com

Zuschüsse aufgestockt: mehr Förderung für effiz …

Die zweite Stufe der BEG tritt in Kraft: Ab dem 1. Juli wird mehr Geld... Der Beitrag Zuschüsse aufgestockt: mehr Förderung...




  • Die zweite Stufe der BEG tritt in Kraft: Ab dem 1. Juli wird mehr Geld in die Bundesförderung für effiziente Gebäude fließen. Neu ist dann auch, dass fortan Nichtwohngebäude gefördert werden können. Bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es die Möglichkeit, die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zu beantragen (» der VDIV berichtete). Mit diesen Mitteln will die Bunderegierung das Ziel der Klimaneutralität 2045 erreichen.

    Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden ab dem neuen Geltungszeitraum finanziell mit bis zu 50 Prozent unterstützt. Fördersummen für Gesamtsanierungen werden aufgestockt. Beim Bau nach hohem Energiestandard kann auch weiterhin ein Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Ausschlaggebend ist für diese Förderung der Energie-Effizienzhaus-Standard. Förderfähig sind Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und 100. 115 fällt ab Juli aus dem Katalog.

    Die Höchstsumme pro Wohneinheit wird von 120.000 Euro auf 150.000 Euro hochgesetzt. Um eine Förderung bewilligt zu bekommen, müssen fortan auch die Energie- und CO2-Einsparungen mit dem Antrag abgegeben werden.

    In der BEG werden bestehende Förderprogramme der staatlichen Förderbank KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammengebracht. Die Förderrichtlinien gelten voraussichtlich bis 2030. Aus bisher zehn Programmen sind drei entstanden: Die BEG EM ist die Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden und ist zugehörig zur Stufe eins. Die BEG WG ist die Förderung von Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden und gehört zur Stufe zwei. Ebenso wie die BEG NWG, die Förderung von Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden.

    Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag Zuschüsse aufgestockt: mehr Förderung für effiziente Gebäude erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/zuschuesse-aufgestockt-mehr-foerderung-fuer-effiziente-gebaeude/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=zuschuesse-aufgestockt-mehr-foerderung-fuer-effiziente-gebaeude

    Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

    Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

    Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.