Die 60 Milliarden Euro waren ursprünglich dafür vorgesehen, die Folgen der Corona-Pandemie besser bewältigen zu können. Dafür wurde eine Ausnahme von der Schuldenbremse gemacht. Verfassungsrechtlich ist das in Notlagen zulässig. Die Gelder wurden jedoch nicht während der Pandemie ausgegeben. Im […]
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