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EuGH bejaht Regulierung von Kurzzeitvermietung




  • Im Großraum Paris wie in allen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern in Frankreich gilt eine Genehmigungspflicht für die regelmäßige kurzfristige Vermietung von Wohnungen. Wer also Wohnraum auf Online-Plattformen wie Airbnb anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis. Zwei Vermieter in Paris waren in diesem Zusammenhang zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und zur Vermietung ihre Wohnungen auf dem regulären Wohnungsmarkt verurteilt worden. Die Frage, ob diese Art der Regulierung rechtlich haltbar sei, beschäftigte nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). 

    Die französischen Behörden hatten sich an die hohe Instanz gewandt, und die urteilte nun, dass die nationale Genehmigungspflicht durchaus im Interesse der Allgemeinheit sei, weil sie der „Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum und der Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten“ vorbeuge.

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