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Höhere Lärmwerte sollen Wohnbebauungen in Innens …




  • Konkret sollen die nächtlichen Richtwerte außerhalb von Gebäuden in urbanen Gebieten auf 50 dB(A) (bislang: 45), in Kern- und Mischgebieten auf 48 dB(A) (bislang: 45) und in allgemeinen Wohngebieten auf 43 dB(A) (bislang: 40) angehoben werden. Geräuschspitzen sollen nachts in urbanen Gebieten, Kern- und Mischgebieten auf 65 dB(A) und in allgemeinen Wohngebieten auf 60 dB(A) gedeckelt sein. Auf diese Weise könnte ein Heranrücken von Wohnbebauung an gewerbliche oder industriell genutzte Gebiete ermöglicht und weitere Flächenpotenziale mobilisiert werden, so die Idee.

    Die neue Regelung soll allerdings an vier Voraussetzungen geknüpft sein:

    • Das Bauvorhaben muss sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befinden, der der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient.
    • Im Bebauungsplan müssen spezielle Fensterkonstruktionen festgelegt sein, die eine ausreichende Luftzufuhr und zugleich hohen Lärmschutz sichern. Die Bundesregierung schätzt, dass damit zusätzliche Kosten in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro pro Wohnung auf Bauherren zukommen.
    • Der Bebauungsplan muss zum Aufenthalt für die Bewohner bestimmte Bereiche im Freien vorsehen, wo die unverändert gültigen Immissionsrichtwerte am Tag eingehalten werden.
    • Vor der Erhöhung der nächtlichen Immissionsrichtwerte müssen alle bautechnischen Möglichkeiten wie Nutzungszuordnung, aktiver Schallschutz, Baukörperstellung und Grundrissgestaltung nachweislich ausgeschöpft werden.

    Nur wenn alle genannten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, soll die befristete Erhöhung gelten.

    Der Entwurf zur Änderung der TA Lärm wird aktuell in den Ressorts abgestimmt. Verbände haben bis zum 21. Juni 2024 Zeit für ihre Rückmeldungen. Die Verwaltungsvorschrift muss vom Kabinett und dem Bundestag beschlossen werden und benötigt die Zustimmung des Bundesrates.

    Den „Entwurf einer Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ können Sie hier herunterladen.

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