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Hohe Mieten und Fachkräftemangel befördern Rück …




  • Wer in einer verbilligten Mitarbeiterwohnung lebt, muss das als geldwerten Vorteil versteuern. Durch den vom Bundeskabinett beschlossenen „Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” wird sich das künftig ändern. Wenn die verbilligte Miete der Mitarbeiterwohnung mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, soll diese Regelung nicht mehr gelten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.

    Das Wohnen in einer verbilligten Mitarbeiterwohnung ist bisher als geldwerter Vorteil zu versteuern. Mit dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Wegfall dieser Regelung, vorausgesetzt die verbilligte Miete der Mitarbeiterwohnung beträgt mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete, ändert sich das. „Mitarbeiterwohnungen sind ein wirksamer Hebel für eine Entlastung des Wohnungsmarktes, weil Unternehmen in neuen Wohnraum investieren und durch den Umzug von Mitarbeitern reguläre Wohnungen frei werden”, begründet Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Bundestag, den Vorstoß der CSU, die das Thema auf die Agenda gebracht hatte.

    Da laut Bundesfinanzministerium mit dieser Regelung „nicht die Anmietung von Luxuswohnungen gefördert werden soll”, gilt der Abschlag nur bis zu einer ortsüblichen Kalt-Vergleichsmiete von 25 Euro/m2. Wird das Gesetz wie im Entwurf vorgesehen beschlossen, können Arbeitgeber künftig die Wohnungen deutlich günstiger an Mitarbeiter vermieten als bisher.

    Vor allem in Zeiten von Fachkräftemangel und stark steigenden Mietpreisen in den Ballungszentren, dürfte die Idee von „Werkswohnungen” für einige Unternehmen interessant sein. So hatte beispielsweise die Stadt München, in der die Mietpreise bekanntlich besonders hoch sind, bereits angekündigt, bei der Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke den Werkswohnungsbau als neues Kriterium einzuführen und die Stadtwerke München haben im Stadtteil Gern schon 56 neue Werkswohnungen für Auszubildende und neue Mitarbeiter errichtet. Auch das Deutsche Rote Kreuz hat in Köln 29 Betriebswohnungen neu gebaut. Ein anderes Beispiel ist die Uniklinik Münster, die seit 2017 zusätzlich zu den eigenen Wohnungen noch einmal rund 100 Wohnungen auf dem freien Markt angemietet und vor allem an ausländische Pflegekräfte weitervermietet hat.

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