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Keine Ausnahme bei Grunderwerbsteuer für Erbbaure …




  • Die Bundesregierung hat auf ihren Liegenschaften 4.685 Erbbaurechte vergeben. Das geht aus der Antwort (» BT-Drs. 19/14362) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Im Jahr 1990 waren es lediglich 1.908 gewesen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat diese Rechtsform auf 3.991 Grundstücke angewendet und 2018 so rund 4,5 Millionen Euro an Erbbauzinsen eingenommen.

    Gleichzeitig verteidigt die Bundesregierung in ihrer Antwort die Erhebung von Grunderwerbsteuer auf Erbbaurechte. Nach dem Grunderwerbsteuergesetz stehen Erbbaurechte den Grundstücken gleich, heißt es zu Begründung. Dies beruht darauf, dass das Erbbaurecht zivilrechtlich ein grundstücksgleiches Recht ist, das wie ein Grundstück behandelt wird. Zusätzlich wird aufgeführt, dass eine Steuerbefreiung für die Bestellung eines Erbbaurechts im Widerspruch zum mit dem Grunderwerbsteuergesetz von 1983 angestrebten Ziel stehen würde. Dieses sieht vor, die Zahl von Steuerbefreiungen auf das kleinstmögliche Maß zu reduzieren. Außerdem stelle die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Bestandteil des nationalen Steuergefüges dar und würde den Bundesländern helfen, ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben zu erfüllen. Im Jahr 2018 betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Deutschland rund 14 Milliarden Euro.

    Die Bundesländer, in denen die BImA die meisten Erbbaurechte verwaltet, sind Niedersachsen (2.317), Schleswig-Holstein (681) und Baden-Württemberg (528). Insgesamt 4.256 der vergebenen Erbbaurechte, damit der Großteil, läuft in den Jahren zwischen 2040 und 2059 aus. Vier erlöschen erst im 22. Jahrhundert.

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