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Muss das Land Hessen für Formfehler bei der Mietp …




  • Im Sommer 2018 war die Mietpreisbremse in Hessen wegen nicht ordnungsgemäßer Verkündung vom Frankfurter Landgericht für ungültig erklärt worden. Erst im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung eine neue Verordnung erlassen, die seitdem auch gültig ist. Nun könnte eine Klagewelle auf das Bundesland zurollen. Zwischenzeitlich nämlich hat das Unternehmen Lexfox sich Ansprüche von Mietern abtreten lassen und das Land Hessen auf Schadensersatz für überhöhte Mietzahlungen verklagt.

    Derzeit läuft der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, das Urteil soll am 13. Februar verkündet werden. Zu erwarten ist, dass sich die Richter der Entscheidung der Vorinstanz anschließen werden und eine Staatshaftung bei fehlerhaftem Verordnungserlass ausschließen. Sollten die Kläger jedoch Recht bekommen, könnte dies eine Klagewelle auslösen. Da die Mietpreisbremse in Hessen vier Jahre lang nicht galt, konnten Mieter währenddessen ihre Vermieter nicht zur Rückzahlung überzogener Mietforderungen verpflichten.

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