Energieausweise sind jeweils zehn Jahre lang gültig. Laut Techem wurde nur jede fünfte Heizungsanlage zwischen der Erstellung des ersten und zweiten Energieausweises erneuert (21 Prozent). Bei der Erstellung des ersten Energieausweises waren die später ausgetauschten Wärmeerzeuger allerdings im Durchschnitt bereits […]
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