Mit dem Ablauf der Übergangsfrist am 30. September 2025 tritt eine wesentliche Änderung für Betreiber zentraler Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2025 ist es verpflichtend, den Stromverbrauch für Heizzwecke verbrauchsabhängig zu erfassen und gegenüber den Nutzerinnen […]
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