Kern des Konzepts ist ein eigener Gebäudetyp-E-Vertrag. Er soll es Bauherren erlauben, von nicht sicherheitsrelevanten Standards abzuweichen und kosteneffizientere Lösungen einzusetzen. Künftig sollen nur die Schutzziele der Bauordnungen – etwa Statik, Brandschutz und Gesundheitsschutz – zwingend gelten. Darüberhinausgehende Anforderungen können […]
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