In beiden Streitfällen hatten die Eigentümer beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz beantragt, die Grundsteuerwertfeststellungen für ihre Wohnimmobilien von der Vollziehung auszusetzen. Die Bescheide waren nach der Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts durch das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26. November 2019, nach dem Bundesmodell, ergangen. […]
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