Die Förderung der Energieberatung beträgt weiterhin 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Vorstellung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung gibt es einen einmaligen Zuschuss in […]
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