Posted By da Agency
Steuerliche Anreize für Gebäudesanierung




  • Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 die Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung in 2./3. Lesung verabschiedet. Die bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen bei den Gebäudeförderprogrammen sollen auch für die steuerliche Förderung angeglichen werden. Die Änderungsverordnung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bis zu 40.000 Euro pro Haus oder Wohnung vor – verteilt auf drei Jahre.

    So sollen nun neben direkten Förderungen beispielsweise bei einem Umstieg auf ein kohlenstoffarmes Heizsystem auch steuerliche Förderungen möglich sein. Voraussetzungen für diese Zuschüsse sind technische Mindestanforderungen, zudem müssen die Sanierungen in einem zum eigenen Wohnzweck genutzten Gebäude stattfinden.

    Förderfähige energetische Maßnahmen sind Wärmedämmungen von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Türen sowie Lüftungs- und Heizanlagen, Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung sowie die Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

    Von den Grünen wurde ein Entschließungsantrag eingereicht, dieser jedoch abgelehnt. Er sah u. a. vor, für eine entsprechende Förderung den Standard der Sanierung auf mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 55 festzulegen. Auch sollten Sanierungsbestätigungen für Förderanträge nur von bestimmten Fachleuten, wie Meisterbetrieben oder qualifizierten Energieberatern, ausgestellt werden können.

    Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

    Der Beitrag Steuerliche Anreize für Gebäudesanierung erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.

    Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/steuerliche-anreize-fuer-gebaeudesanierung/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=steuerliche-anreize-fuer-gebaeudesanierung

    Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!

    Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung KölnImmobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung KölnGewerbeverwaltung KölnWEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung &  Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.

    Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.

    Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.