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Treibhausgasminderungsquote wurde angehoben




  • Im Verkehrssektor wurde die Treibhausgasminderungsquote angehoben. Die Bundesregierung rechnet durch diese Anpassung mit einer Emissionseinsparung von etwa 29 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenzen bis zum Jahr 2030. Bekannt wurde dies in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Auch gab die Bundesregierung an, durch die Anpassung der Quote nachhaltige Optionen für den Verkehr zu fördern. Dies solle die Erreichung der Klimaschutzziele stützen.

    Die kleine Anfrage befasst sich mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote. Durch diesen soll die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II) im deutschen Recht umgesetzt werden. Die Anhebung der Quote soll sich auf 22 Prozent belaufen. Diese Quote sei über den Mindestvorgaben der RED II und „sehr ambitioniert“. Sie berücksichtige „was naturschutzfachlich vertretbar und technisch umsetzbar ist“, betonte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme.

    Potenzial der WEGs sollte für Mobilitätswende genutzt werden

    Um die angestrebte Quote im Verkehrssektor zu erreichen, spielen auch Wohneigentümergemeinschaften (WEG) eine nicht zu vernachlässigende Rolle und müssen daher einen Anteil für die Mobilitätswende tragen. Sie sind für eine erfolgreiche Treibhausgasminderung von zentraler Bedeutung. Mit ihren rund vier Millionen Stellplätzen ist ein hohes Potenzial für die E-Mobilität zu vermerken. Eine gezielte Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur stellt daher eine wichtige Grundvoraussetzung dar. Hier müssen speziell für WEGs konzipierte Förderprogramme durchgesetzt werden, um das Potenzial effizient auszuschöpfen.

    Der VDIV Deutschland stellte schon vor längerer Zeit fest, dass die Mobilitätswende ohne private Ladeinfrastruktur gravierend ausgebremst wird. Daher fordert der Spitzenverband, die Förderprogramme für Mehrfamilienhäuser und speziell WEGs anzupassen (» der VDIV berichtete).

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