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Ukraine-Flüchtlinge benötigen dringend Wohnraum




  • Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und im Land bleiben. Die Geflüchteten müssen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürfen daher in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder auch in einer privaten Unterkunft wohnen. Die Voraussetzungen dafür hat die Europäische Union geschaffen, indem sie die sogenannte Massenzustromrichtlinie aktiviert hat. Eigentümer und Mieter können freien Wohnraum über verschiedene Wege melden. Portale wie www.unterkunft-ukraine.de sind bundesweit tätig und arbeiten mit dem Bundesinnenministerium zusammen. Die meisten Länder, Wohlfahrtsverbände wie die Caritas und die Diakonie und viele Kommunen informieren auf ihren Internetseiten über Hilfsmöglichkeiten. Einer behördlichen Genehmigung bedarf es für die Unterbringung – außer im Falle von unbegleiteten Minderjährigen – nicht.  

    Insbesondere bei längerfristiger Unterbringung sollte darauf geachtet werden, dass der Wohnraum nicht überbelegt ist. Mieter können Zimmer für einzelne Tage bis wenige Wochen ohne Einverständnis des Vermieters kostenlos zur Verfügung stellen. Es empfiehlt sich jedoch im Sinne eines vertrauensvollen Miteinanders, den Vermieter frühzeitig zu informieren. Sollten Flüchtende über einen längeren Zeitraum untergebracht werden, muss der Vermieter zwingend gefragt werden. Er kann die Erlaubnis nur verweigern, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund dafür liegt, der Wohnraum dauerhaft überbelegt würde oder die Untervermietung dem Vermieter ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann. Für Helfende, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, gibt es bislang keine staatliche Unterstützung.

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