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Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer




  • Bundestag und Bundesrat haben dem Corona-Konjunkturpaket zugestimmt und so den Weg unter anderem für eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer geebnet. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wird der reguläre Satz von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von bisher 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Für Immobilienverwaltungen bringt dies erheblichen Mehraufwand insbesondere im Rechnungswesen mit sich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die in den unterschiedlichen Zeiträumen erbrachten Leistungen entsprechend den geänderten ge­setzlichen Bestimmungen korrekt abgerech­net werden.

    Seit der Ankündigung der vorübergehenden Steuersenkungen ist beim VDIV Deutschland eine große Zahl an Fragen eingegangen: Welche Auswirkungen hat die vorübergehende Steuersenkung auf Verwaltergebühren, Handwerkerrechnungen und Vermietungsleistungen? Wie ist mit Vorauszahlungen umzugehen? Und was ist bei Betriebskostenabrechnungen zu beachten? Antworten darauf haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Wolfgang Wilhelmy zusammengetragen. Verbandsmitglieder erhalten die Handlungsempfehlungen bei ihrem jeweiligen Landesverband oder können sie im Intranet des VDIV Deutschland herunterladen.  

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