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Wallbox-Förderung erneut ausgeweitet




  • Das Programm des Bundeministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, das den Kauf und Anschluss von Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden bezuschusst, wurde verlängert. Erneut wurden die Fördermittel um 100 Millionen Euro aufgestockt. Zur Verfügung stehen nun insgesamt 500 Millionen Euro für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur. Käufer haben die Möglichkeit einen Pauschalzuschuss von 900 Euro für ihre Wallbox zu erhalten. Die Förderung wird zahlreich genutzt. Aufgrund hoher Nachfrage kam es bereits im Februar zu einer Erhöhung der Fördermittel (» der VDIV berichtete).

    Am 24. November 2020 startete das Programm, das Erwerb und Errichtung neuer Ladestationen unterstützt. Am ersten Tag wurden bereits 16.000 Anträge eingereicht, nach einer Woche war der Stand bei 85.000 Anträgen. Bislang wurden insgesamt 385.000 Anträge für 470.000 Ladepunkte eingereicht. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.

    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Förderantrag vor Kauf und Installation eingereicht wird. Zudem müssen die Gesamtkosten über dem Zuschussbetrag von 900 Euro liegen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Ladestation über eine Normalladeleistung von elf Kilowatt verfügt und komplett erneuerbare Energien nutzt. Sie muss intelligent als auch steuerbar sein. Die Ladebox darf nicht in öffentlich zugänglichen Bereichen liegen, sondern ist für die im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

    Scheuer äußerte sich in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu der Aufstockung: „Wir wollen mehr Klimaschutz, mehr saubere E-Autos auf unseren Straßen und mehr Nutzung von Ökostrom. All das erreichen wir mit unserem höchst erfolgreichen Programm für private Lade-Wallboxen.“

    Der VDIV Deutschland warnte bereits, dass Wohnungseigentümer gegenüber Eigentümern von Ein- oder Zweifamilienhäusern bei einem begrenzten Etat der Wallbox-Förderung vielfach das Nachsehen haben könnten, wenn entsprechende Beschlüsse in der Eigentümerversammlung zu spät gefasst werden. Die erneute Aufstockung dürfte hier eine gewisse Entlastung bringen.

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