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Wirksamkeit der Sofortprogramme fraglich




  • Das Klimaschutzgesetz beinhaltet eine Maßnahme, die bei Zielverfehlungen im jeweiligen Sektor den zugehörigen Minister zur Vorlage eines Sofortprogramms verpflichtet – innerhalb von drei Monaten. Das betrifft nun die für den Gebäudesektor verantwortlichen Ministerien für Wirtschaft und Bau. Denn 2020 wurde das festgelegte Ziel verfehlt (» der VDIV berichtete). Rund zwei Millionen Tonnen mehr wurden für das Heizen freigesetzt. Es ist das erste Mal, dass eine solche Maßnahme fällig wird – nun kommen die Schwächen des Gesetzes zu Tage.

    Fristgerecht am 13. Juli hatten die Ministerien ihren Entwurf für ein Sofortprogramm vorgelegt. Eine darin enthaltene Maßnahme ist die Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Gebäude. 2021 sollte das Budget um rund 5,8 Milliarden Euro erhöht werden. Mit dem Programm wird die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden, als auch der Austausch von alten Ölheizungen bezuschusst. Ein Gutachten untersuchte die neuen Maßnahmen des Sofortprogramms sowie seine Effekte. Demnach sollen diese allerdings erst 2025 einsetzen. Das Gesetz fordert jedoch das sofortige Wirken, und dass die Ziele der Folgejahre eingehalten werden. Das Umweltministerium fordert daher ein neues Sofortprogramm. Ob dies kurz vor der Wahl noch gelingt, ist fraglich.

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