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BGH-Urteil verunsichert Branche: Rechtssicherheit …




  • Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 18/23) zur Auslegung des Kundenanlagenprivilegs drohen Mieterstrom- und Quartiersprojekte in Deutschland ins Stocken zu geraten. Die veröffentlichte Urteilsbegründung hat bei Immobilienverwaltungen, Energiedienstleistern und Investoren erhebliche Unsicherheit ausgelöst – insbesondere bei der Planung und Umsetzung quartiersbezogener Versorgungskonzepte, bei denen mehrere Gebäude über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt verbunden werden sollen.

    Der BGH betont in seiner Urteilsbegründung, dass eine richtlinienkonforme Auslegung geboten sei, und verweist auf Spielräume über Hausverteileranlagen oder Eigenversorgung. Gleichzeitig macht das Gericht jedoch deutlich, dass Anlagen, die im Sinne der EU-Richtlinie als Verteilnetz gelten, nicht mehr unter das sogenannte Kundenanlagenprivileg fallen. Wo allerdings die Grenze zwischen Kundenanlage und Verteilnetz zu ziehen ist, bleibt offen. Gerade für größere Quartierslösungen, die auf dezentrale Versorgung mit Photovoltaik, Blockheizkraftwerken oder Wärmepumpen setzen, entstehen dadurch Probleme. Trotz vorhandener technischer Konzepte, genehmigter Planungen und oft sogar vorbereiteter Infrastruktur fehlt nun die rechtssichere Grundlage für die Umsetzung. Die Folge: Investoren ziehen sich zurück, Energiedienstleister stoppen laufende Planungen, Projekte werden auf Eis gelegt.

    Diese Unsicherheit gefährdet zentrale Ziele der Energiewende im Gebäudebereich. Dezentrale, mieterfreundliche Strom- und Wärmekonzepte sind ein wesentlicher Bestandteil der angestrebten Transformation – sowohl unter klimapolitischen als auch unter wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der VDIV Deutschland hat daher am 31. Juli 2025 in einem Schreiben Bundesministerin Reiche aufgefordert, kurzfristig für Klarheit zu sorgen: Eine gesetzliche Präzisierung des Kundenanlagenbegriffs ist ebenso erforderlich wie praxistaugliche Übergangslösungen durch die Bundesnetzagentur. Nur so lässt sich verhindern, dass innovative Versorgungskonzepte in der Praxis scheitern – obwohl politisch gewollt und technisch realisierbar.

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